Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuch

AGB

PHOENIX-BIKER-TOURS – G.Böhm & A.M.Zimmermann GbR
Brunnenstraße 26 , 71111 Waldenbuch
Die nachstehenden Allgemeinen Reisebedingungen gelten für
alle Rechtsgeschäfte von PHOENIX-BIKER-TOURS – G.Böhm
& A.M.Zimmermann GbR (nachfolgend „Anbieter“ genannt)
mit ihrem Vertragspartner (nachstehend „Kunde“ genannt).
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden
gelten nicht.
Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart,
Inhalt des zwischen Phoenix-Biker-Tours – G.Böhm &
A.M.Zimmermann GbR – als dem Anbieter und dem Kunden
(Reisenden) zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen
die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis 651 y BGB
(Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für
Reiseveranstalter gemäß §§ 4 bis 11 BGB-InfoV (Verordnung über
Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht)
und füllen diese aus.
1. ANMELDUNG
1.1 Durch die Anmeldung bietet der Kunde dem Anbieter den
Abschluss eines Reisevertrags an. Die Anmeldung kann mündlich,
fernmündlich oder schriftlich (auch per Fax oder Email) erfolgen.
Der Reisevertrag kommt jedoch erst durch die schriftliche Rückbestätigung
des Anbieters zustande.
1.2 Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie
eine Reisebestätigung, die alle wesentlichen Angaben über
die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Bei gleichzeitiger
Anwesenheit beider Parteien, vor allem im Reisebüro,
ist diese in Papierform zu übergeben, ansonsten, insbesondere
im elektronischen Geschäftsverkehr, reicht die Übermittlung auf
einem dauerhaften elektronischen Datenträger.
1.3 Die vom Reiseveranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen
über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen,
den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlngsmodalitäten,
die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen
(gem. Art. 250 § 3 Nr. 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann
nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, wenn dies zwischen
den Parteien ausdrücklich vereinbart wird.
1.4 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B.
Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter
nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu
geben, oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages ändern, über die vertraglich zugesagten
Leistungen des Reiseveranstalters hinaus gehen oder im
Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.5 Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen,
die nicht vom Reiseveranstalter heraus gegeben werden, sind
für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht
verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung
mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung, oder
zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht
wurden.
1.6 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden,
für die er die Buchung vornimmt, wie für seine
eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch seine
Unterschrift übernommen hat.
2. PREISE / LEISTUNGEN
Die Preise des Anbieters enthalten alle genannten Reisebeschreibungen
und Leistungen, die im Internet und Reiseprospekt
zu lesen sind. Flughafensteuer und Flugsicherheitsgebühren
sind im Preis enthalten. Je nach Jahreszeit und
Wetterbedingungen behält sich der Anbieter vor, die bei Vertragsabschluss
genannte Streckenführung und damit auch die
Hotels nach Notwendigkeit zu ändern und durch gleichwertige zu
ersetzen. Jegliche Änderung der beschriebenen Leistungen wird
Kunden unverzüglich mitgeteilt. Der Reiseveranstalter behält
sich vor, nachträgliche Preiserhöhungen aus gegebenem Anlass,
insbesondere Preisänderungen durch Treibstoffkostenschwankungen,
Wechselkursschwankungen, Steuern oder Abgaben
(Flughafensteuern) in Höhe von bis zu 8 % vorzunehmen, wenn
zwischen Vertragsabschluss und Reiseantritt mehr als vier Monate
liegen. Der Kunde wird diesbezüglich spätestens bis 20 Tage vor
Abreise in Kenntnis gesetzt. Der Kunde kann eine Senkung des
Reisepreises verlangen, wenn und soweit die Voraussetzungen
des § 651 f BGB vorliegen. Bei Preiserhöhungen über 5 % des
Reisepreises ist der Kunde innerhalb von 10 Tagen zum kostenfreien
Rücktritt berechtigt.
3. ANZAHLUNG / RESTZAHLUNG
3.1 Binnen 14 Tage nach Erhalt der Anmelde-/Reisebestätigung,
sowie des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 10 % des
Gesamtpreises fällig. Die Restzahlung ist bis spätestens 45 Tage
vor Reisebeginn zu zahlen. Die Reiseunterlagen, sowie die
Flugtickets werden nach Eingang der Restzahlung, spätestens
3 Wochen vor Reisedatum übergeben.
3.2 Werden fällige Zahlungen durch den Kunden nicht oder
nicht vollständig geleistet und zahlt er auch nach Mahnung mit
Nachfristsetzung nicht, kann der Reiseveranstalter von dem jeweiligen
Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem
Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Der Reiseveranstalter
kann bei Rücktritt vom Reisevertrag entsprechend Ziff. 5.1
Entschädigung/Rücktrittsgebühren fordern.
4. ÄNDERUNGEN, ABSAGEN ODER ABBRUCH DER REISE
Der Anbieter behält sich vor, ausgeschriebene Programme zu
ändern, falls dies durch das Auftreten unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände notwendig wird und dadurch den
Reisenden keine unzumutbare Beeinträchtigungen entstehen.
Eine Gruppenreise kann abgebrochen oder beendet werden
wenn der Reiseleiter / Tourguide wegen Erkrankung oder Verletzung
ausfällt und keine Ersatzperson vom Anbieter gestellt
werden kann, oder dies durch höhere Gewalt wie Unwetter,
Aufruhr oder Streik notwendig erscheinen lässt. Dies gilt auch,
soweit die Durchführung der Reise wegen der im Zielland geltenden
Vorschriften oder Gesetze aufgrund der dortigen Corona-
Lage oder sonstiger epidemischer Umstände nicht durchgeführt
werden kann. In Fällen eines Tourabbruches erstattet der Anbieter
für die noch verbleibenden Reisetage den Reisepreis wertanteilig
zurück. Der Anbieter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung
vom Anbieter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Maße vertragswidrig verhält, das die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Fährt der Kunde unter Alkohol- oder
Drogeneinfluss, wird der Reisevertrag mit sofortiger Wirkung
gekündigt. Wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Fahrern
für die entsprechende Reise nicht erreicht wird behält sich der
Anbieter vor, vom Reisevertrag zurückzutreten.Diese Rücktrittserklärung wird dem Kunden in nicht weniger als
60 Tagen vor Antritt der Reise schriftlich mitgeteilt und der eingezahlte
Reisepreis wird zurückerstattet.
5. RÜCKTRITT VON DER REISE
5.1 Der Kunde und der Reiseveranstalter können jederzeit vor
Reiseantritt von der Reise wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher
Umstände kündigen. Soweit der Kunde die Schlussrechnung
des Reiseveranstalters bezahlt hat, ist für diesen im
Zusammenhang mit der Coronalage eine gebührenfreie Kündigung
aufgrund von Reisewarnungen oder der Einstufung des Ziellandes
als Hochrisikogebiet ausgeschlossen, wenn diese schon
zum Zeitpunkt der Bezahlung, bzw. beim Abschluss des Vertrags
bestanden. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich über die Medien
entsprechende Informationen einzuholen.
5.2 Maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Rücktritterklärung
beim Anbieter. Bei Rücktritt des Kunden von einer gebuchten
Reise werden folgende Gebühren fällig:
a) Bis 90 Tage vor Reisebeginn 15 % des Reisepreises;
b) 89 – 60 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises;
c) 59 – 35 Tage vor Reisebeginn 45 % des Reisepreises;
d) 34 – 22 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises;
e) 21 – 7 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises;
f) Bei späterem Rücktritt oder Nichtantritt 90 % des Reisepreises;
es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass ein Schaden
nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Pauschale entstanden
ist.

Sollte es dem Anbieter oder Kunden gelingen den durch die Stornierung
durch den Kunden freigewordenen Platz anderweitig zu
besetzen, so beschränken sich die Gebühren auf maximal 30 %
des Reisepreises. Der Anbieter behält sich ausdrücklich das Recht
vor, die vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson abzulehnen.
Dieses Recht soll jedoch vom Anbieter nicht unangemessen ausgeübt
werden.
Optionale Zusatzleistungen wie z.B. Aufpreis in eine höhere Klasse
beim Flug, oder Umbuchungen durch optionale Verlängerungen
werden ab Datum der Bestätigung zu 100 % berechnet.
5.3 Der Kunde sollte beachten, dass in den Reisepreisen keine
Reiserücktritts-Versicherung (RRV), bzw. Reiseabbruch-Versicherung,
etc. enthalten ist. Wenn der Kunde vor Reiseantritt von
seiner Reise zurücktritt, entstehen Stornokosten. Bei Reiseabbruch
können zusätzliche Rückreise- und sonstige Mehrkosten
entstehen. Der Veranstalter empfiehlt deshalb den Abschluss
einer Reiseversicherung für Rücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall,
Krankheit, Diebstahl, Haftpflicht, Rechtschutz, sowie eine Zusatzversicherung
zur Reduzierung der Selbstbeteiligungskosten im
Schadensfall für das Mietfahrzeug.
6. BESTIMMUNGEN UND GESETZE
Der Kunde hat für die Einhaltung von Pass-, Visa- und Zollbestimmungen
sowie gesundheitspolizeilliche Formalitäten des
Bestimmungslandes selbst Sorge zu tragen. Auch wenn der Kunde
dem Reiseleiter folgt, ist der Kunde allein verantwortlich für die
Einhaltung der Verkehrsgesetze. Bei Missachtung von Gesetzen
und Bestimmungen und eventuell dadurch entstehende Nachteile
gehen zu alleinigen Lasten des Verursachers. Transport, Besitz
oder Konsum von Drogen sowie der Besitz von Waffen ist auf den
vom Anbieter gebuchten Reisen strikt verboten. Auch das Führen
von eigenen oder gemieteten Fahrzeugen unter Alkoholeinfluss
oder Drogen ist verboten.
7. PFLICHTEN DES TEILNEHMERS
Jeder Kunde fährt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko
und haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht in vollem
Maße für alle Schäden, die er Mitreisenden oder Dritten zufügt.
Um einen reibungslosen und für alle Teilnehmer sicheren Ablauf
der Reise gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass sich
jeder Teilnehmer an die jeweiligen lokalen Gesetze hält. Sollte
sich ein Teilnehmer trotz Abmahnung durch den Reiseleiter nicht
an diese Bestimmungen halten, so kann er von der Gruppenfahrt
ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf vertraglich zugesicherte
Reiseleistungen bestehen in diesem Fall nur noch in Bezug auf
Unterkunft, Verpflegung, Fähr- und Flugpassagen (sofern im
Reisepreis mit inbegriffen) sowie auf evtl. Transfers, nicht aber
auf weitere Betreuung durch den Reiseleiter oder eine Minderung
des Reisepreises. Sollte dem Anbieter oder anderen Teilnehmern
durch das Fehlverhalten eines Kunden ein Schaden entstehen,
so behalten wir uns die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
vor.
8. HAFTUNG DES VERANSTALTERS
Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmannes für die gewissenhafte Vorbereitung und
Durchführung der gebuchten Reise, sowie für die sorgfältige Auswahl
und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Unsere vertragliche Haftung als Reiseveranstalter für Schäden,
die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt. Dies gilt nicht, wenn der Schaden
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht.
Die Haftung für Verspätung ist ausgeschlossen. Bezogen auf Flüge
und Motorradanmietung sind wir lediglich Vermittler. Sollte das
bestellte Harley Davidson Modell im Ausnahmefall nicht zur
Verfügung stehen, muss der Vermieter ein gleichwertiges oder
besseres Harley Davidson Modell zur Verfügung stellen.
9. REKLAMATIONEN
Sollte der Kunde einmal Grund zu einer Beanstandung haben, ist
dies zunächst unverzüglich dem Reiseleiter anzuzeigen. Ist dieser
nicht in der Lage, die Ursache der Beanstandung innerhalb einer
angemessenen Frist zu beseitigen, so hat der Kunde die Reklamation
innerhalb von 30 Tagen nach Reiseende schriftlich bei dem
Anbieter anzuzeigen. Nach diesem Zeitpunkt können Ansprüche
gegen den Anbieter nur noch geltend gemacht werden, falls der
Kunde schuldlos an der Einhaltung dieser Frist gehindert wurde.
10. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
10.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem
Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
10.2 Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im
Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach
nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bzgl. der Rechtsfolgen,
insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen
des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
10.3 Gerichtsstand für Klagen des Kunden gegen den Anbieter
ist der Sitz des Anbieters. Für Klagen von Anbieter gegen den
Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen
gegen Kunden bzw. Vertragspartner vom Anbieter, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt
ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Anbieter vereinbart.
11. SPEICHERN VON DATEN
Daten, die dem Anbieter vom Kunden zur Verfügung gestellt
werden, sind unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen
(Bundesdatenschutzgesetzes) zu speichern und zu verarbeiten
und gegen missbräuchliche Benutzung geschützt. Es
werden nur persönliche und personenbezogene Daten erhoben,
verarbeitet und an Dritte weitergeleitet, sofern dies zur Abwicklung
ihrer Reise notwendig ist. Alle Mitarbeiter vom Anbieter sind
zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
12. ERKLÄRUNG DES KUNDEN
Mit der Anmeldung der Reise stimmt der Kunde folgender Erklärungen
ausdrücklich zu: Ich bin mir über die Gefahren des Motorradfahrens
insbesondere abseits von befestigten Straßen voll bewusst.
Die Teilnahme an der Motorradreise erfolgt auf mein eigenes Risiko.
Ich verpflichte mich, die geltenden Verkehrsregeln der einzelnen
Länder zu beachten, die Regeln der Gruppenreise einzuhalten und
weder Mensch noch Natur durch mein Verhalten oder die Beschaffenheit
meines Fahrzeuges zu schädigen. Ich bin mir bewusst,
dass PHOENIX-BIKER-TOURS – G.Böhm & A.M.Zimmermann GbR
nicht für von mir verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden
jeglicher Art haftbar gemacht werden kann. Es ist mir
bekannt, dass der Veranstalter auch nicht für mein Fehlverhalten,
bzw. das Fehlverhalten anderer Teilnehmer haftet. Ich bin den
Anforderungen, die die von mir gebuchte Reise an meine Fähigkeiten
stellt, in allen Belangen gewachsen und verfüge über einen
gültigen Führerschein. Für das Tragen ausreichender Schutzkleidung
bin ich selbst verantwortlich. Ich erkenne die vorstehenden
Reisebedingungen von PHOENIX-BIKER- TOURS – G.Böhm &
A.M.Zimmermann GbR voll an.
Transport, Besitz oder Konsum von Drogen sowie der Besitz
von Waffen ist auf den von PHOENIX-BIKER-TOURS – G.Böhm
& A.M.Zimmermann GbR gebuchten Reisen strikt verboten. Bei
Zuwiderhandlungen wird der Kunde von der Reise ausgeschlossen
oder bei gemieteten Fahrzeugen der Vertrag eventuell sofort
gekündigt. Ich bin grundsätzlich gesund und erfülle die Anforderungen,
welche die Tour an mich stellt.
13. FOTO- UND FILMAUFNAHMEN
Die während der Touren vom Veranstalter oder dessen Vertretern
gemachten Fotos und Videos sind urheberrechtliches Eigentum
des Veranstalters. Dieser ist berechtigt, das Material zeitlich und
räumlich uneingeschränkt für Werbezwecke zu verwenden.
14. SONSTIGES
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen
hat nicht die automatische Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge. Vielmehr verpflichten sich beide Parteien, eine
Regelung zu finden, die dem Sinn der ursprünglichen Fassung am
nächsten kommt. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
www.phoenix-biker-tours.de
Veranstalter: PHOENIX-BIKER-TOURS –
G.Böhm & A.M.Zimmermann GbR