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Informationen zur aktuellen lage

# 25.11.2021 #

 

Wichtige Einreiseinformationen

USA Einreise

Auf den heutigen Tag haben alle Transatlantiker*innen sehr lange gewartet: Das US-Einreiseverbot wurde am 8. November 2021 abgeschafft.

Damit können vollständig gegen COVID-19 geimpfte und negativ gegen Corona getestete Personen wieder über den Luft- oder Landweg für touristische oder geschäftliche Reisen, Arbeitseinsätze, Familienbesuche, Transitreisen etc. in die USA einreisen – egal, ob mit einem US-Visum oder im Rahmen des Visa Waiver Programs mit einer ESTA-Genehmigung.

Zugleich ist die Einreise in die Vereinigten Staaten für ungeimpfte international Reisende bzw. Personen, die über keine vollständige Impfung verfügen, nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.

Impfvorschriften bei der Einreise

Wie bereits berichtet gelten Personen zwei Wochen nach der zweiten Dosis einer 2-Dosen Impfserie oder zwei Wochen nach einer Einzeldosis-Impfung als vollständig geimpft.

Während von Corona genesene Personen in mehreren europäischen Ländern wie Deutschland nach einer Infektion lediglich eine einzige Impfdosis erhalten und damit als vollständig geimpft gelten, wird diese Praxis von der US-Gesundheitsbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC) nicht anerkannt. Die betroffenen Personen können daher nicht in die USA reisen, es sei denn, sie qualifizieren sich für eine andere Ausnahme.

Akzeptiert werden ausschließlich die von der U.S. Food and Drug Administration (FDA) genehmigten sowie die in der WHO-Notfallliste aufgeführten Impfstoffe (aktuell Pfizer-BioNTech, Moderna, Johnson & Johnson, AstraZeneca / Covishield, Sinopharm Sinovac).
Auch Kreuzimpfungen von den genannten FDA / WHO zugelassenen Impfstoffen berechtigen zur Einreise (z.B. AstraZeneca / BioNTech).

Der Nachweis über die vollständig verabreichte COVID-19-Impfung erfolgt durch die Fluggesellschaften vor Abflug, z. B. beim Check-in oder über die Airline App.

Wir empfehlen Ihnen dringend, vorab Rücksprache mit der entsprechenden Fluggesellschaft zu halten, welche Nachweise in Ihrem konkreten Fall akzeptiert werden; insbesondere, ob eine Übersetzung erforderlich ist für den Fall, dass Ihre Impfdokumente in einer anderen Sprache als Englisch verfasst sind.

Welche Unterlagen als Impfnachweis akzeptiert werden und welche nicht, hat die US-Gesundheitsbehörde Centers for Disease Control and Prevention (CDC) aufgelistet. Dieser Impfnachweis (digital oder Papierform) muss in jedem Fall von einer offiziellen Behörde ausgestellt sein und den Namen und das Geburtsdatum des/der Reisenden sowie das Impfstoffprodukt und das Datum der Verabreichung für alle Dosen enthalten, die der/die Reisende erhalten hat.

Da es zu routinemäßigen Kontrollen seitens der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP kommen kann, ist es ratsam, diese Nachweise an der US-Grenze bereitzuhalten.

Ausnahmen von der Impfpflicht

Folgende Personenkreise können ohne vollständigen COVID-19 Impfnachweis bzw. ungeimpft in die Vereinigten Staaten reisen:

1. US-Staatsbürger*innen
2. Green Card Inhaber*innen (Lawful Permanent Residents)
3. Diplomat*innen, Regierungsvertreter*innen oder deren Familienangehörige (A-1, A-2, C-2, C-3, E-1 TECRO/TECO, G-1, G-2, G-3, G-4, NATO Visa) sowie Vertreter*innen der Vereinten Nationen
4. Crew-Mitglieder von Flug- oder Schifffahrtsgesellschaften (C-1/D Visa)
5. Mitglieder der US-Streitkräfte sowie deren Ehepartner*innen und Kinder (unter 18 Jahre)
6. Kinder unter 18 Jahren zum Zeitpunkt des Reiseantritts
7. Teilnehmer*innen an bestimmten COVID-19 Impfstoffstudien mit offiziellem Nachweis
8. Personen mit einer offiziell bestätigten medizinischen COVID-19 Impfstoffkontraindikation
9. Personen, mit einer offiziellen Ausnahmegenehmigung der US-Behörden auf Basis eines medizinischen / humanitären Notfalls (ACHTUNG: Dies wird von der CDC sehr streng reglementiert (z. B. medizinische Notfallevakuierungen). Bitte wenden Sie sich an die US-Botschaft / das US-Konsulat in Ihrem Heimatland, welche/s Ihren Fall zur Prüfung an die CDC weiterleitet.)
10. Personen, deren Einreise im Nationalen Interesse der USA liegt inkl. einer offiziellen Bestätigung (ACHTUNG: Dies wird durch das U.S. Department of State, U.S. Department of Homeland Security und U.S. Department of Transportation festgelegt, wobei noch unklar ist, auf Basis welcher genauen Ausnahmegründe, in welcher Form und bei welchen US-Behörden diese beantragt werden können.)
11. Staatsbürger*innen von Ländern mit eingeschränkter Verfügbarkeit von COVID-19 Impfstoffen, die mit einem Nichteinwanderungsvisum einreisen (ausgenommen B-1, B-2, B-1/B-2 Visa)

Personen, die von der Impfpflicht befreit sind, müssen sich bis auf wenige Ausnahmen bei einem USA-Aufenthalt über 60 Tagen spätestens nach 60 Tagen gegen COVID-19 impfen lassen bzw. sobald dies medizinisch möglich ist.

Es sind explizit keine Impfnachweisausnahmen aus moralischen oder religiösen Gründen vorgesehen. Wie erwähnt müssen COVID-19 Genesene ebenfalls einen vollständigen Impfnachweis erbringen, d. h. es sind gemäß CDC zwingend zwei Dosen einer aus zwei Dosen bestehenden Impfserie bzw. eine Dose einer Einzeldosis-Impfung vorgeschrieben.

Weitere Auflagen vor Reiseantritt

Reisende benötigen weiterhin einen negativen viralen COVID-19 Test (Antigen- oder PCR-Test). Der Negativtest kann in schriftlicher Form oder elektronisch vorliegen und muss neben den personenbezogenen Daten des/der Reisenden auch Angaben zur durchführenden Teststelle (Arzt, Testzentrum, Labor) enthalten.

Alternativ kann eine Bescheinigung (Papier oder elektronisch) darüber vorgelegt werden, dass sie bereits einmal eine COVID-19 Erkrankung innerhalb 90 Tagen vor Abflug in die USA durchlaufen haben und genesen sind.

Von dieser Testpflicht ausgenommen sind lediglich Airline-Crewmitglieder (C-1/D Visa) unter bestimmten Auflagen, bestimmte Regierungs- und Militärangehörige sowie Reisende unter zwei Jahren.

Wann der COVID-19 Test vor Abflug erfolgen muss, ist laut CDC abhängig vom Impfstatus der reisenden Person. COVID-19 geimpfte Personen, die zwei Jahre oder älter sind, benötigen einen Test, der nicht älter als drei Tage sein darf zum Zeitpunkt des Abflugs. COVID-19 ungeimpfte Personen benötigen einen Test, der nicht älter als einen Tag sein darf zum Zeitpunkt des Abflugs, wobei es hier Besonderheiten für Kinder gibt (ungeimpfte Kinder im Alter von 2-17 Jahren benötigen einen max. einen Tag alten Testnachweis, wenn sie ohne die Eltern reisen oder mit mindestens einem ungeimpften Elternteil; bei Reisen mit vollständig geimpften Eltern genügt ein max. drei Tage alter Testnachweis).

Bitte beachten Sie, dass eine Einreise in die Vereinigten Staaten verwehrt wird, wenn kein negatives Corona-Testergebnis bzw. Genesenen-Zertifikat vorgelegt werden kann.

Darüber hinaus werden über die Fluggesellschaften spätestens 72 Stunden vor Abflug umfassende Informationen von den Reisenden abgefragt und auf Anfrage der CDC zur Kontaktnachverfolgung zur Verfügung gestellt:

• Vollständiger Name des/der Reisenden
• US-Adresse während des Aufenthalts
• Telefonnummer des/der Reisenden
• E-Mail-Adresse des/der Reisenden
• Notfallkontakttelefonnummer

Die Daten werden im Regelfall während des Buchungsvorgangs abgefragt, 30 Tage gespeichert und dann gelöscht.

Außerdem wird von den Fluggesellschaften ein Passenger Attestation Statement ausgehändigt, welches von den Reisenden unterzeichnet werden muss als Bestätigung über die Richtigkeit der vor Abflug gemachten Angaben und die Einhaltung der weiteren Auflagen vor Ort.

Auflagen nach USA-Einreise

Im Gegensatz zu einer einheitlichen Maskenpflicht, d. h. dem Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung in Innenräumen öffentlicher Verkehrsmittel und in US-amerikanischen Verkehrsknotenpunkten (einschließlich Flugzeugen), unterscheiden sich die Quarantäneauflagen vor Ort, also nach erfolgter Einreise in die USA, je nach Impfstatus der reisenden Personen. Die genauen Vorschriften können Sie der Webseite der CDC oder aber der Tabelle auf unserer Webseite entnehmen.

Auswirkungen auf das US-Einwanderungsrecht

Es gelten weiterhin die regulären einwanderungsrechtlichen Bestimmungen (z. B. die Vorlage einer gültigen ESTA-Genehmigung oder eines gültigen US-Visums bei der Einreise).

All diejenigen, die visumfrei mit ESTA in die USA reisen möchten, sollten sicherheitshalber vor Abflug prüfen, ob ihre ESTA-Reisegenehmigung noch gültig ist, da durch den Travel Ban zum Teil ESTA-Genehmigungen entzogen wurden.

Schließlich sind die Auflagen des Auswärtigen Amtes bei einer Rückreise aus den USA nach Deutschland zu beachten.

Wir werden die Entwicklungen selbstverständlich weiter verfolgen und künftige Aktualisierungen per E-Mail-Meldungen und/oder auf unserer Webseite zur Verfügung stellen.

Wir hoffen, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen.

 

 

# 15.03.2020 #

 

Liebe Phoenix-Biker-Freunde,

Auf Grund der Entwicklung des Coranavirus COVID-19 müssen wir erneut reagieren:

Der geplante Infoabend am 21.03.2020 in Böblingen kann nun leider doch nicht stattfinden.

Mittlerweile sind hier alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen verboten. Zu Eurer und unserer persönlichen Sicherheit haben wir uns daher entschlossen, die Infoveranstaltung zu verschieben.

Einen genauen Termin können wir im Moment noch nicht nennen, da wir zuerst die Entwicklung der Lage abwarten müssen und wenn sich diese wieder normalisiert hat werden wir Euch den Ersatztermin mitteilen. Wir hoffen, dass dies im Mai oder spätestens Juni der Fall sein wird.

Unsere „Südstaaten-Tour“, die „Wild West Touren“ im Mai, sowie die „Canyon-Touren“ haben wir bereits absagen müssen. Alles Weitere müssen wir abwarten und die globale Entwicklung beobachten. Wir werden Euch über alle Änderungen auf dem Laufenden halten.

Gebt auf Euch acht und bleibt alle gesund.

 

Mit den besten Grüßen

Anna Maria und Gerry

 

# 13.03.2020 #

 

Liebe Phoenix-Biker-Freunde,

Leider müssen wir unsere „Südstaaten Tour April 2020“ auf Grund des heute in Kraft tretendem
Einreise-Stopps für Europäer nach USA, absagen.

Wir bedauern diese Entscheidung sehr, welche wir aber nicht beeinflussen können.
Wir werden die aktuellen Entwicklungen beobachten und dann rechtzeitig über einen Ersatztermin informieren, an dem wir die Reise nachholen werden.

Selbstverständlich haben die Teilnehmer auch die Möglichkeit, den bereits bezahlten Reisepreis von uns vollständig zurück erstatten zu lassen.

Über die Vorgehensweise aller weiteren Touren 2020 werden wir Euch rechtzeitig informieren.

Vielen Dank. Bei Fragen könnt Ihr uns jederzeit, auch Abends oder am Wochenende, telefonisch kontaktieren. 

 

Mit den besten Grüßen

Anna Maria und Gerry

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